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Betreutes Einzelwohnen in der Eingliederungshilfe

Das Angebot ‚Betreutes Einzelwohnen‘ im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX richtet sich an psychisch erkrankte oder beeinträchtigte Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft Unterstützung bei der Bewältigung Ihres Alltags benötigen.

Wir bieten Unterstützung zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Ziel der Hilfe ist es, die Nutzer*innen zu stabilisieren und sie zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen. Dabei orientieren wir uns an den Ressourcen der Nutzer*innen und betreuen partizipativ und personenzentriert.

Bei dieser Leistung handelt es sich um ein ambulantes Betreuungsangebot. Die Unterstützung findet in der Regel im eigenen Wohnraum statt.

Darüber hinaus kann die Universal-Stiftung Helmut Ziegner Nutzer*innen Trägerwohnungen zur Verfügung stellen, wenn kein eigener Wohnraum vorhanden ist.  Die Nutzung ist hierbei auf die Zeit der Betreuung begrenzt.

Ziele der Hilfe

  • Stabilisierung des Gesundheitszustandes
  • Befähigung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebensführung in allen Lebensbereichen

Leistungen

Je nach individuellem Hilfebedarf bieten wir Unterstützung im Bereich

  • Umgang mit der psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung
  • Krisenintervention
  • Wohnen, Haushaltsführung
  • Gestaltung von Kontakten, Tagesstruktur und Freizeit
  • Beschäftigung, Ausbildung, Arbeit
  • medizinische Versorgung
  • Behörden und Finanzen

Die Betreuung erfolgt durch eine Bezugsbetreuung mit fester Vertretung. Es finden regelmäßige Einzelgespräche und bei Bedarf Gruppenangebote statt.

Aufnahmeverfahren

Um das Angebot des Betreuten Einzelwohnens wahrnehmen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden. Nach der Klärung des Hilfebedarfs und der Ziel- und Leistungsplanung mit dem Teilhabefachdienst, erfolgt eine Vorstellung im Steuerungsgremium des Bezirks in dem die Universal-Stiftung Helmut Ziegner als Leistungserbringer ausgewählt werden kann.

Es findet anschließend ein Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen statt, in dem der Hilfebedarf und die Erwartungen der Nutzer*innen, sowie unsere Leistungen und Bedingungen geklärt werden und ggf. eine Trägerwohnung besichtigt werden kann.

Können sich beide Seiten eine Zusammenarbeit vorstellen, kann die Aufnahme im BEW und ggf. ein Einzug in eine Trägerwohnung erfolgen.

Ihre Ansprechperson für Treptow-Köpenick: Frau Stöckmann

Ihr Ansprechperson für Reinickendorf: Herr Voß

Unsere Standorte

Über uns

  • „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“
  • Gremien
  • Günter Grass in der JVA Tegel
  • Helmut Ziegner (1921-2006)
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  • Transparente Zivilgesellschaft

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